Frei­stellungs­bescheinigung Online

Amtliche Online-Bestätigung, Prüfschritte und Dokumentation

Ein Fachangebot der EIBEX UG (haftungsbeschränkt) · Anbieter und Kontakt

Freistellungsbescheinigung online prüfen – Schritt für Schritt

Die amtliche Online-Bestätigung erhalten Sie kostenlos im EIBE-Portal des Bundeszentralamts für Steuern. Diese Seite erklärt den Ablauf; sie ist selbst kein amtliches Abfrageportal und stellt keine Bescheinigung aus.

  1. Registrieren: Richten Sie den Zugang zum EIBE-Portal über die BZSt-Informationen ein.
  2. Dokument bereitlegen: Verwenden Sie die vollständige Bescheinigung Ihres Auftragnehmers.
  3. Angaben übernehmen: Erfassen Sie die vom Portal geforderten Angaben aus dem Dokument, insbesondere die Steuer- und Sicherheitsangaben. Eine Suche nur nach dem Firmennamen genügt nicht.
  4. Ergebnis zuordnen: Vergleichen Sie den abgefragten Nachweis mit dem Vertragspartner und dem Gültigkeitszeitraum.
  5. Dokumentieren: Speichern Sie das Ergebnis zusammen mit der Bescheinigung in der Nachweisakte.

Vorlage für ein nachvollziehbares Prüfprotokoll

Übernehmen Sie diese Felder in Ihre Ablage oder drucken Sie die Seite aus:

Felder für Ihre interne Dokumentation
AuftragnehmerVollständiger Unternehmensname und interne Partnernummer
BescheinigungAusstellendes Finanzamt, Dokumentdatum und Gültigkeitszeitraum
GeltungsumfangAllgemein oder auf bestimmte Bauleistungen beschränkt?
KontrolleDatum, verantwortliche Person und abgelegtes Abfrageergebnis
ZahlungVorgesehener Zahlungstermin und offene Rückfragen
WiedervorlageTermin und zuständige Person für die Folgeunterlage

Erfassen Sie Steuerdaten nur in einer dafür vorgesehenen, geschützten Unternehmensablage. Ein interner Vermerk ersetzt weder das Dokument noch die steuerliche Prüfung.

Was tun, wenn die Abfrage kein passendes Ergebnis liefert?

Prüfen Sie zuerst Übertragungsfehler, Zuordnung und Laufzeit. Fordern Sie bei unleserlichen Angaben eine vollständige Kopie an. Bleibt die Unklarheit bestehen, klären Sie sie mit dem Auftragnehmer und gegebenenfalls dem zuständigen Finanzamt.

Ein fehlendes Abfrageergebnis allein beweist keine Fälschung. Es ist aber auch keine Bestätigung der Gültigkeit. Vor einer Zahlung muss geklärt werden, ob und in welcher Höhe ein Steuerabzug vorzunehmen ist.

Prüfen, beantragen und verwalten unterscheiden

Der Leistende beantragt die Bescheinigung beim zuständigen Finanzamt. Der Leistungsempfänger kann die Gültigkeit online bestätigen lassen. Eine Software hilft bei wiederkehrenden Prüfungen und der Verwaltung mehrerer Geschäftspartner.

Die rechtlichen Grundlagen und Ausnahmen erläutert das ebenfalls von EIBEX betriebene Fachangebot zu § 48b EStG.

Software des Betreibers: EIBEX unterstützt die Organisation Ihrer Nachweise und Fristen. Freistellungsbescheinigungen laufend mit EIBEX überwachen.

Quellen und Redaktion

Ein Fachangebot der EIBEX UG (haftungsbeschränkt). Redaktion: EIBEX. Inhaltlich überarbeitet am 22. September 2026. Allgemeine Orientierung; keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beurteilung.

Angaben zum Anbieter und Kontakt: Impressum.